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Ehevertrag Heidelberg

Eheverträge

In Eheverträgen können sowohl vor Eheschließung als auch danach individuelle Regelungen festgehalten werden, sowohl für die intakte Ehe als auch für den Trennungs- und Scheidungsfall.


Ehevertrag Heidelberg - Vorsorgende Eheverträge

Ein Ehevertrag ist nicht einfach unromantisch, sondern tatsächlich mit Blick auf sich verändernde Rollen- u. Familienbilder sowohl interessengerechte Absicherung als auch positive Klärungshilfe. Im Trennungsfall kann der Ehevertrag Streitigkeiten verhindern.

So legen Ehegatten in einer unterhaltsverstärkenden Vereinbarung fest, bis zu welchem Alter sie ihre Kinder persönlich betreuen möchten. Wer für diese Zeit den Beruf aufgibt oder beruflich kürzer tritt, bekommt einen Unterhaltsbetrag zugesichert. Der gesetzliche Basisunterhalt deckt nämlich nur die ersten drei Lebensjahre des Kindes ab. Möglich ist auch der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung für die Zeiten der Kindererziehung.

Neben Unterhalt und Altersvorsorge ist eine weitere wichtige Säule des Ehevertrages die Aufteilung des Vermögens im Trennungsfall, um die wirtschaftliche Grundlage der Familie aber auch beider Ehegatten dauerhaft zu erhalten. Empfehlenswert sind vertragliche Ausgleichsregelungen, die auf die individuelle Situation der Eheleute zugeschnitten sind. 

Eheverträge können vor der Ehe, aber auch während der Ehe oder erst im Trennungsfall abgeschlossen werden.


Ehevertrag Heidelberg - Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist spezielle Form eines Ehevertrags und zwar für den Fall der Ehescheidung. Ziel ist es, individuelle Regelungen auszuhandeln, die für die Zukunft tragfähige Lösungen bezüglich Unterhalt, Kindesunterhalt, Vermögen und Altersversorgung generieren. Langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen erübrigen sich damit. Die Interessen der Eheleute stehen im Vordergrund und nicht der Streit.